Was bedeutet GbR, GmbH oder UG

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)  

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Partnern. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie sich zum Zwecke der Unternehmensgründung mit Partnern zusammenschließen und keine weiteren Verabredungen bezüglich der Unternehmensform treffen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.  

Diese Gesellschaftsform ist die am wenigsten geregelte Form einer Geschäftspartnerschaft. Sie zählt, wie die Einzelgesellschaft, ebenfalls zu den Personengesellschaften. Alle Gesellschafter haften daher mit ihrem gesamten Privatvermögen für alle Geschäftsvorgänge und Tätigkeiten des Unternehmens.  

Zwischen den einzelnen Partnern sollte ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden, der das Innenverhältnis regelt. In diesem können dann Vereinbarungen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Sonderregelungen getroffen werden. Empfehlenswert ist das Verfassen eines schriftlichen Vertrags mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Notars.  

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  

Seit vielen Jahren ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH genannt, bundesweit die mit Abstand beliebteste Rechtsform, in der ein Einzelunternehmer oder zwei bzw. mehrere Partner gemeinsam unternehmerisch tätig werden. Durch die Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einem eigenen Namen geschaffen. Die Rechte und Pflichten der GmbH sind losgelöst von denen der Gesellschafter.  

Der Vorteil einer GmbH-Gründung ist unter anderem darin zu sehen, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter auf die Geschäftsanteile beschränkt ist. Der Nachteil liegt im hohen Gründungsaufwand und im Kapitalbedarf (min. 25 000 Euro Stammmkapital).

Gesellschafter können neben natürlichen Personen auch Gesellschaften sein. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Jede GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben, denn ohne Geschäftsführer ist die Gesellschaft nicht handlungsfähig. Die Geschäftsführer werden durch die Gesellschafter bestimmt, übernehmen die Geschäftsführung und vertreten die Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis. Gesellschafter selbst können die GmbH nur dann vertreten, wenn sie zugleich Geschäftsführer sind.  

 

GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG)  

Durch die am 1. November 2008 in Kraft getretene Modernisierung des GmbH-Rechts ist es möglich, mit einem Stammkapital ab einem Euro eine Unternehmergesellschaft zu gründen. Das Ziel der GmbH-Novelle war eine Erleichterung von Unternehmensgründungen mit geringem Stammkapital und die Aufhebung des Wettbewerbsnachteils gegenüber ausländischen Rechtsformen, wie zum Beispiel der englischen Limited.  

Eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ist keine eigene Rechtsform, sondern nur eine Variante der GmbH. So bekommen insbesondere Existenzgründer, die am Anfang über wenig Stammkapital verfügen, auch die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Durch die Bezeichnung »UG (haftungsbeschränkt)« grenzt sich die Unternehmensgesellschaft klar von der klassischen GmbH ab. Es ist für alle Geschäftspartner ersichtlich, dass es sich um eine Gesellschaft mit geringem Stammkapital handelt.

Interessant ist die Gründung für Gastronomen, die über ein geringes Startkapital verfügen und das Haftungsrisiko einschränken möchten. Zu bedenken ist allerdings, dass aufgrund der dünnen Kapitaldecke Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Geldmitteln auftreten können oder aber auch die Kreditwürdigkeit bei Partnern und Lieferanten als gering eingestuft wird.

 

Quelle: Der perfekte Businessplan für die Gastronomie, Gerold Dawidowsky


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