Der Pachtvertrag

Es empfiehlt sich, schon allein aufgrund der meist langfristigen Laufzeit eines Pachtvertrages von fünf bis zehn Jahren, genau hinzusehen und die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen genauestens zu prüfen. Sollte dies versäumt werden, drohen durch übersehene Klauseln o.ä. unnötige und oft dauerhaft anfallende Kosten. Dies kann schwerwiegende Folgen haben, da Pachtkosten meist fixe Kosten sind, die immer eingefordert werden, unabhängig vom momentanen Erfolg des Betriebes. Ferner sollte vorab darauf geachtet werden, dass auch sämtliche mündliche Abmachungen schriftlich festgehalten sein sollten. Nachfolgend einige zu beachtende Punkte:

 

  • Wie lange ist die vertragliche Laufzeit?
  • Handelt es sich um ein Pachtverhältnis, bei dem der Verpächter in den bestehenden Vertrag eingreifen kann wie z. B. bei einem Bierlieferungsvertrag? (Der Verpächter kann so ggf. eine Ausdehnung der Öffnungszeiten erwirken oder gar die Untersagung einer Betriebsschließung wegen Urlaubes; eine einzustellende Urlaubsvertretung könnte weitere, kostenintensive Folgen haben).
  • Gibt es Regelungen bzgl. einer möglichen Pachterhöhung?
  • Wie werden die Pachtnebenkosten zwischen Verpächter und Pächter aufgeteilt, z. B. wer zahlt welche Steuern?
  • Welche Versicherungen sind nötig und wer zahlt diese?
  • Welche sonstigen Kosten sind in einem Mehrparteienobjekt aufzuteilen, z. B. Kaminkehrer, Strom?
  • Entspricht der Pachtzins dem vergleichbarer Betriebe (ca. 10 % Richtwert)?
  • Gibt es eine Begrenzung der Instandhaltungskosten?
  • Gibt es eine Festlegung eines Haftungsausschlusses für eventuelle Verbindlichkeiten des Verpächters?

 

Quelle: Gastronomie managen - Umsatzchancen nutzen, Kostenfallen meiden, Axel Gruner, Burkhard von Freyberg, Moritz Euchner


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