Das Gastgewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das bedeutet die Notwendigkeit einer behördlichen Genehmigung, einer Konzession, zur Gewerbeanmeldung. Diese beantragen Sie bei dem vor Ort zuständigen Amt. Je nach Bundesland und Gemeinde wird der Antrag auf eine Betriebserlaubnis entweder beim Bürgermeisteramt, Ordnungsamt, Landratsamt oder beim Amt für öffentliche Ordnung gestellt. Dort liegen meist Merkblätter aus, aus denen genau hervorgeht, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
Checkliste Konzessionsantrag
- Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnisantrag
- Bauzeichnungen mit Flächenangaben
- Lagepläne
- Betriebsbeschreibung
- Pachtvertrag
- Unterrichtsbescheinigung nach § 4 Gaststättengesetz
- Amtliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug aus dem Insolvenzregister und Schuldnerverzeichnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
Sollten Sie über keine abgeschlossene gastgewerbliche Ausbildung verfügen, müssen Sie Ihre fachliche Eignung durch eine Teilnahme an einer Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz belegen. Dies ist eine mehrstündige Veranstaltung mit Vorträgen, die von der Industrie- und Handelskammer meist in monatlich wiederkehrendem Rhythmus angeboten wird. Für Unterrichtung und Unterlagen muss eine regional unterschiedlich hohe Gebühr entrichtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ihk24.de bei der für Sie zuständigen Kammer.
Quelle: Der perfekte Businessplan für die Gastronomie, Gerold Dawidowsky