Adlon Kempinski Berlin : Gerichtsurteil: Adlon-Erben gehen vorerst leer aus

Die Familie Adlon hat um eine Rückübertragung des berühmten Hotels gekämpft. Zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Das hat am Donnerstagnachmittag entschieden: Der Familie steht keine Entschädigung für die Enteignung zu.
Der Familie ging es um die Rückübertragung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Sie seien als Erben der letzten Eigentümerin vor 1949 enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, sagte Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung: "Das schmerzt." Die Kläger hofften wenigstens auf "etwas materielle Gerechtigkeit", ergänzte sein Anwalt Wolfgang Peters.

Mit der Entscheidung blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird. Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis "instrumentalisiert" worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden. Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits einen ersten Antrag auf Rückübertragung hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 mit der Begründung abgelehnt, die Rückübertragung sei wegen einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage ausgeschlossen. "Weitere rechtliche Schritte angekündigt" Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte laut dpa weitere rechtliche Schritte an. «Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende», sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.


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