Kreditvergabe

Ausweg aus dem Engpass

 Stuttgart. „Das verstehe, wer will“, war die erste Reaktion von Hotelier Robert S., als seine Hausbank ihm nun zum wiederholten Mal mitteilte, dass seine „Eigenkapitalquote unbedingt erheblich verbessert werden muss“. Während der langjährigen Zusammenarbeit mit diesem Kreditinstitut war von einer solchen Forderung nämlich niemals die Rede gewesen.

Gewiss, es wurde immer wieder über die Höhe des Eigenkapitals und über einen „möglichst moderaten jährlichen Anstieg“ geredet. Ein derartig verbalen Druck, dem sich S. seit rund einem Jahr ausgesetzt sieht, ist für ihn dagegen völlig neu. Mittlerweile droht sogar die meist problemlos verlaufende Geschäftsverbindung Schaden zu nehmen, da es in den Kreditakten der Bank nach Aussage seines dortigen Ansprechpartners keinen einzigen Vermerk über die Höhe des Eigenkapitals gibt. Der Hotelier fühlt sich also in seiner Aussage absolut bestätigt, dass dieser Punkt für die Bank zumindest bisher keine wesentliche Bedeutung besaß.

Natürlich ist auch ihm klar, dass Kreditinstitute vor allem aufgrund ihrer Ertragslage mit zunehmender Tendenz auf entsprechende Eigenmittel ihrer mittelständischen Kreditnehmer achten müssen. Was ihn aber ärgert, ist der Eindruck, dem ihm seine Hausbank vermittelt. Von Selbstkritik an der nicht nur aus der Sicht von S. zum Teil mit verschuldeten Lage ist hier ebenso wenig die Rede, wie von einem kontinuierlichen Aufbau seines Eigenkapitals.

Eigenkapital stärken

Sein Eindruck ist vielmehr, dass er sich um nahezu jeden gerade noch vertretbaren Preis um eine deutliche Verbesserung seines Eigenkapitals kümmern muss, um seine bisher akzeptable Kreditwürdigkeit nicht zu gefährden. Denn auch daran lässt die Bank keinen Zweifel: Die Eigenkapitalquote wird dort als „wesentlicher Bestandteil“ des Kreditratings gesehen und führt zwangsläufig zu einer Herabstufung seiner Ratingnote – da die Quote bei dem Hotelier nun einmal „unter dem Branchendurchschnitt“ liegt. Die Konsequenz besteht zunächst „nur“ in einer noch geringen Erhöhung seiner Kreditzinssätze. Wenn Hotelier S. aber zu keiner nennenswerten Eigenkapitalerhöhung kommt, besteht zumindest die Gefahr, dass die kommenden Kreditverlängerungen „in Gefahr sind“.

Auch dieser Punkt ist für den Hotelier nicht nachvollziehbar. Während der Ratingbesprechungen der vergangenen Jahre war der für ihn zuständige Bankmitarbeiter kaum in der Lage, die einzelnen Ratingbestandteile und deren interne Gewichtung innerhalb des Gesamtratings zu beziffern. Nun scheinen diese „Wissenslücken“ seitens der Bank aber offensichtlich der Vergangenheit anzugehören, da zwischenzeitlich zumindest genaue Vorstellungen über die Höhe des Eigenkapitals entwickelt wurden.

Auch wenn er es nicht verstehen kann: Schon im Interesse seines Betriebes muss sich S. der veränderten Lage stellen und seine Kreditversorgung sicherstellen. Dabei kann ihm eine gemeinsame Initiative der Bürgschaftsbanken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) helfen.

Liquidität sichern

In einem sogenannten „Kombiprogramm“ soll kleinen und mittleren Unternehmen einerseits die Liquiditätssicherung und andererseits die Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital ermöglicht werden. Mit diesem Programm sind Finanzierungen zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro möglich, wobei 75 Prozent auf einen durch die jeweilige Bürgschaftsbank verbürgten Hausbankkredit und 25 Prozent auf eine Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG entfallen.

Das kann zwei Vorteile bringen: Zum einen könnten durch den Beteiligungsbaustein künftige Kredite gesichert werden, zum anderen ließe sich durch die verbesserte Eigenkapitalquote auch das Rating seines Betriebes zumindest stabilisieren. Kreditzinserhöhungen sollten dann zunächst einmal der Vergangenheit angehören.

Betriebsinhaber müssen übrigens keine Befürchtungen haben, dass durch einen fremden Kapitalgeber auf das operative Geschäft Einfluss genommen wird. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall, da weder Anteile übernommen noch Mitspracherechte eingeräumt werden. Der Unternehmer bleibt daher „Herr im eigenen Hause“, wie es Waltraut Wolf, Vorsitzende des Verbandes deutscher Bürgschaftsbanken, formuliert.

Die Antragstellung bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfolgt grundsätzlich über die Hausbank des Kreditnehmers. Nochmals Wolf: „Die bankübliche Bonitätsprüfung erfolgt gemeinsam durch die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hand in Hand, um schließlich eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.“ Wenn nur eine stille Beteiligung gewünscht wird, können sich Betriebsinhaber auch direkt an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wenden. In solchen Fällen sind, so Wolf, „reine Liquiditätsfinanzierungen aber nicht möglich“.

Der Autor ist Finanzberater und freier Wirtschaftsjournalist

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Autor: Michael Vetter
Erschienen in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Ausgabe 2010/30, Seite 15
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